Weiterbildung wird in den meisten Firmen inzwischen auch wieder anerkannt. Immer mehr Facharbeiter suchen deshalb auch neben ihrer Berufstätigkeit nach einer sinnvollen Ausbildungstätigkeit. Schnell wird den meisten dann aber auch klar, dass Weiterbildung sehr teuer sein kann. Eine gute Lösung kann ein Meisterbafög sein. Allerdings bekommt nicht jeder, der einen Antrag stellt, auch tatsächlich Bafög. Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Glück gibt es aber keine Altersbeschränkung, wenn es darum geht, Bafög zu bekommen. So haben auch alle, die sich erst später zu einem Meisterlehrgang entschließen, die Chance das Bafög zu bekommen.
Wer kann gefördert werden?
Wer für sich ein Meisterbafög beantragen möchte, muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ganz wichtig ist dabei, dass die Ausbildung höher eingestuft wird, als zum Beispiel eine Facharbeiterausbildung. Anerkannt werden unter anderem Fortbildungen, die an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen durchgeführt werden. Dazu gehören auch Schulen für Gesundheits- und Pflegeberufe, die nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter besondere Förderung fallen.
Es ist auch möglich, dass Interessierte an mehreren einzelnen Maßnahmen teilnehmen, die aber aufeinander aufbauen und fachlich abgestimmt sein müssen. Wer für solche Maßnahmen das Meisterbafög in Anspruch nehmen möchte, muss allerdings als Nachweis einen kompletten Fortbildungsplan vorlegen.
Wird eigenes Einkommen angerechnet?
Das Meister BAföG ist dafür geplant, dass sich auch Menschen weiterbilden können, die die hohen Schulgebühren nicht so ohne weiteres zahlen können. Genau aus diesem Grund gibt es auch bestimmte Freibeträge. Herangezogen werden zur Berechnung des Meister-BAföGs das momentane Einkommen sowie das Einkommen des vergangenen Jahres. Wird dabei ein bestimmter Freibetrag überschritten, wird das Bafög genau um diesen Betrag gekürzt.
Die Höhe des Freibetrages richtet sich dabei nach den Familienverhältnissen. Je größer die Familie ist, desto höher ist auch der Freibetrag. Als Freibetrag gilt für den Antragsteller 255,00 Euro und zusätzlich für seinen Ehegatten 535,00 Euro. Hat der Antragsteller Kinder, erhöht sich der Freibetrag pro Kind noch einmal um 485,00 Euro. Selbst das Einkommen der Ehepartner oder Vermögen erhöhen den Freibetrag. Es lohnt sich also auf jeden Fall, einen Antrag für Meisterbafög zu stellen.